Notenvergleich

  1. Zu der Annahme, daß eine atypische Leistungskonstellation hier nicht vorliege, ist das BerGer. aufgrund einer vollen richterlichen Überprüfung der angegebenen Gründe gelangt, indem es den Notenvergleich nachvollzogen und bewertet hat: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)