Nutzungsrechts

  1. Die Arbeiterwohlfahrt, die das Schloß als Altersheim betreibt, kann sich des weiteren Nutzungsrechts nicht sicher sein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Eine Regelung, wonach die Vernichtbarkeit des Nutzungsrechts zu berücksichtigen sei, fehlt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Das Besuchsrecht gehört zum Kernbereich des Nutzungsrechts. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)