OLG-Anwaltschaft

  1. Vor allem aus Kreisen der OLG-Anwaltschaft wurde die Auffssung vertreten, daß es in der Frage der Lokalisierung erst einmal der Tatsachenforderung bedürfe, die klären müsse, ob dann noch eine flächendeckende Versorgung gewährleistet sei: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)