Oberkieferschneidezähne

  1. Diese Gefahr besteht, worauf der BGH erneut hingewiesen hat, in dem Umspülen der Rückseite der Oberkieferschneidezähne und dem gleichzeitigen Abspülen des Speichelschutzes, was im allgemeinen unbekannt ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)