Oberlandesgerichte

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  1. Ich frage mich, ob es erforderlich ist, dass nach einem Bußgeldbescheid über 20 Euro die Oberlandesgerichte eingeschaltet werden können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.01.2003)
  2. Oder man macht die Oberlandesgerichte zunächst in "besonderen Rechtsangelegenheiten" zum alleinigen Berufungsgericht, etwa im Miet- und Reiserecht; auch damit würde man die unteren Gerichte entlasten, die bislang den Hauptteil der Arbeit tragen. ( Quelle: Die Zeit (09/2001))
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