Wegen der Trunkenheitsfahrt wird der Mann seinen Führerschein für mindestens ein Jahr abgeben müssen - "falls er ihn überhaupt wieder bekommt", sagte Oberstaatsanwalt Anton Lohneis.
( Quelle: Spiegel Online vom 17.03.2005)
Einen Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Anton Lohneis lehnte das Gericht mittlerweile ab.
( Quelle: Frankenpost vom 21.12.2005)