Oberstaatsanwalt Anton Lohneis

  1. Wegen der Trunkenheitsfahrt wird der Mann seinen Führerschein für mindestens ein Jahr abgeben müssen - "falls er ihn überhaupt wieder bekommt", sagte Oberstaatsanwalt Anton Lohneis. ( Quelle: Spiegel Online vom 17.03.2005)
  2. Einen Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Anton Lohneis lehnte das Gericht mittlerweile ab. ( Quelle: Frankenpost vom 21.12.2005)