Ordnungswidrigkeitenrechts

  1. Auch wenn inzwischen ein umfangreicheres Werk auf dem Markt ist, bleibt der Göhler gerade durch seinen einsatzgerechten Zuschnitt der Standardkommentar des Ordnungswidrigkeitenrechts, auf den kein Praktiker auf diesem Rechtsgebiet verzichten kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)