Ortsüblichen

  1. Nach Lektüre des Mietspiegels Prozeß gewonnen Von unserem Redaktionsmitglied Matthias Bartsch Wer jahrelang eine Miete gezahlt hat, die weit über dem Ortsüblichen liegt, kann davon einen Teil von seinem Vermieter zurückverlangen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)