Parkzeit

  1. So ist es zum Beispiel möglich, Beginn und Ende der Parkzeit über das eigene Handy anzumelden oder so genannte elektronische Taschenparkuhren einzusetzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.03.2005)
  2. Die Christdemokraten schlugen vor, die Parkzeit von Nicht-Anwohnern während der Geschäftszeiten auf vier Stunden zu begrenzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Zwei Wochen kosten 74,50 Mark, ab drei Wochen gilt bis zur maximalen Parkzeit von drei Monaten das Höchstparkentgelt von 99 Mark. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Die ganze Zeit ist ein städtischer Hilfspolizist etwa drei Meter Luftlinie von der Szene entfernt damit beschäftigt, Autos aufzuschreiben, bei denen die Parkzeit abgelaufen ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.05.2003)
  5. Ist ein Parkplatz gefunden, wählt man eine Telefonnummer oder schickt eine SMS und signalisiert somit Beginn und Ende der Parkzeit. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.11.2004)
  6. Zum anderen könnte die gebührenpflichtige Parkzeit in der Bahnhofstraße auf eine Stunde für nach wie vor 50 Pfennige ausgedehnt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)