Passiv

  1. Passiv wahlberechtigt ist jeder, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden, also jeder männlicher katholische Christ. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 03.04.2005)
  2. Passiv, weil sie ihrer Eltern beraubt werden, Minen sie verstümmeln oder sie zu verhungern drohen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)