Pauschalerstattung

  1. Hierbei handelt es sich nach dem eigenen Vortrag des Kl. um eine Fernauslösung für Einsätze bis zu 150 km. Solche Auslösungen werden als Pauschalerstattung der Mehraufwendungen am Montageort gezahlt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)