Personengesellschaften

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  1. Der neue Satz solle anders als bisher nicht nur für Kapitalgesellschaften sondern auch für Personengesellschaften gelten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Im Unterschied zur Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften oder nach dem Publizitätsgesetz für Personengesellschaften ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung nicht nur eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung, sondern eine sogenannte Betreuungsprüfung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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