Pflichtprüfung

  1. Im Unterschied zur Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften oder nach dem Publizitätsgesetz für Personengesellschaften ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung nicht nur eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung, sondern eine sogenannte Betreuungsprüfung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)