Planungshonorar

  1. Kaup: Richtig, aber nicht in Form gemeinsamer Büros, sondern als projektgebundene Zusammenarbeit und als Gegenpol zum Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der die Planung mitanbietet und sein Planungshonorar im Ausführungspreis versteckt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)