Polizeirecht

  1. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch eine entsprechende Abhörbefugnis im niedersächsischen Polizeirecht für verfassungswidrig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.07.2005)
  2. Enthalten im neuen Polizeirecht ist natürlich die Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.12.2004)
  3. Die Ausweisung "verdächtiger" Ausländer gehört aber ins Polizeirecht; hier geht es um Gefahrenabwehr, also um die Verhütung einer möglichen, nicht um die Verfolgung einer bereits begangenen Tat: Prävention statt Repression. ( Quelle: Die Zeit (14/2004))
  4. Und das, obwohl Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) das erst am Mittwoch abgelehnt und dies mit unterschiedlichem Polizeirecht begründet hatte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.02.2003)
  5. Verfassungsrechtlichen Einwänden halten die SPD-Initiatoren zum einen entgegen, sie wollten die im Verdachtsfall angestrebte Möglichkeit der Vermögenseinziehung nicht innerhalb des Strafrechts, sondern "nur" im Polizeirecht verankern. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  6. Hamburg habe dann das modernste Polizeirecht bundesweit. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 29.05.2005)
  7. Die neuen Regelungen dienten zudem einer Angleichung mit dem Berliner Polizeirecht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Das wäre ohnehin besser und in der Praxis einfacher, auch für das gesamte Polizeirecht. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Außerdem erließen mehrere Bundesländer Gesetze, die es nach Polizeirecht erlauben, auch Straftäter weiter "wegzusperren", gegen die weder Sicherungsverwahrung angeordnet noch der Vorbehalt ausgesprochen wurde. ( Quelle: Neues Deutschland vom 27.02.2003)