Offiziell endet die Prüffrist am 16. Dezember.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.12.2001)
Die Prüffrist gehe noch bis zum 28. Februar.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.01.2002)
Es gilt aber als wahrscheinlich, dass die Wettbewerbshüter die erlaubte Prüffrist von insgesamt vier Monaten ausschöpfen werden.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 17.08.2005)
Die Prüffrist läuft im Fall Shell/DEA am 27. Dezember ab.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.12.2001)
Beim Bundeskartellamt ist nun eine maximal viermonatige Prüffrist für das Fusionsvorhaben angelaufen, die die Kartellwächter nach Angaben einer Sprecherin aber nicht voll ausschöpfen müssen.
( Quelle: Die Welt vom 08.01.2005)