Praxisschild

  1. Vielmehr handelt es sich nach seiner eigenen Darstellung um die Referatseinteilung des Anwaltsbüros. Diese gehört aber nicht auf das Praxisschild, weil sie den Eindruck der - irreführenden - Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten erwecken kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Weil er aber weiter die Bezeichnung Rechtsanwalt führen wollte, blieb sein Name auf dem Praxisschild und auf Briefbögen. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Zahnärzte dürfen künftig auf ihrem Praxisschild einfacher mit speziellen Kenntnissen für sich werben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2001)