Vielmehr handelt es sich nach seiner eigenen Darstellung um die Referatseinteilung des Anwaltsbüros. Diese gehört aber nicht auf das Praxisschild, weil sie den Eindruck der - irreführenden - Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten erwecken kann.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Weil er aber weiter die Bezeichnung Rechtsanwalt führen wollte, blieb sein Name auf dem Praxisschild und auf Briefbögen.
( Quelle: Welt 1997)
Zahnärzte dürfen künftig auf ihrem Praxisschild einfacher mit speziellen Kenntnissen für sich werben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2001)