Prestigegewinns

  1. Wer als Volksgruppenvertreter über deren Verteilung mitentscheiden kann, darf sich eines erheblichen Prestigegewinns in der eigenen Gruppe sicher sein. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  2. Inzwischen betrachtet man derlei fast nur noch unter dem Gesichtspunkt der Mehreinnahmen für Hotels und Einzelhandel sowie des Prestigegewinns für die Politik. ( Quelle: FREITAG 2000)