Produktionstage

  1. Gründen im allgemeinen einen Erdölvorrat für 20 Produktionstage halten, der gemäß § 3 auf die als Vorrat zu haltenden Erzeugnisse angerechnet werden kann. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Vorstand und Betriebsrat verständigten sich darauf, die ausgefallenen Produktionstage nachzuholen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)