Man trägt es ja auch den potentiellen Verfahrensgegnern in einem Prozeß nicht auf, vorweg die Prozeßordnung festzusetzen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dementsprechend belastet die Prozeßordnung grundsätzl. nicht die Partei mit dem Beförderungsrisiko und dem Risiko der verzögerl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Im Verfahren gegen die Minister aber haben sie keine Stimme: Die Prozeßordnung verwehrt ihnen die Zivilklage.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)