Putzfirma

  1. Sind Mieter laut Mietvertrag verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, darf der Vermieter den Mietvertrag nicht einseitig ändern und eine Putzfirma oder Putzfrau mit der Reinigung beauftragen und die Kosten als Nebenkosten umlegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.08.2004)