Rückdeckungsversicherung

  1. Eine Rückdeckungsversicherung schließt hier, insbesondere bei vorzeitigen Versorgungsfällen (zum Beispiel Zusage einer Hinterbliebenenrente), das für klein- oder mittelständische Betriebe schwer kalkulierbare Risiko aus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. So zählen die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und die laufenden Zuführungen zur Pensionsrückstellung zu den Betriebsausgaben und bewirken eine Steuerersparnis. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Im Gegensatz zur Direktversicherung behält sich der Arbeitgeber bei der Rückdeckungsversicherung das Bezugsrecht vor und verwendet die fälligen Versicherungsleistungen für die Forderungen im Versorgungsfall. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)