Rückfalltäters

  1. So sei es im Fall des mutmaßlichen Rückfalltäters gewesen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.06.2004)
  2. Denn nach Bundesrecht muss die dauerhafte Unterbringung eines gefährlichen Rückfalltäters bereits im Urteil angeordnet werden. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.02.2004)