Rückforderungsbescheid

  1. Denn nicht jeder Widerspruch entbindet ohne weiteres von der Zahlungspflicht, insbesondere dann nicht, wenn der Rückforderungsbescheid im öffentlichen Interesse für sofort vollziehbar erklärt worden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.02.2001)
  2. Obwohl die Untersuchungen jetzt seit über einem Jahr andauern und zwei externe Kommissionen gravierende Fälle und Missstände aufgedeckt haben, hat das Justizministerium bisher keinen einzigen Rückforderungsbescheid verschickt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.11.2004)