Die Datierung des Nichteinlösungsvermerks wird durch die Angabe des Rückgabedatums nicht ersetzt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach der jetzt außer Kraft gesetzten Regelung mussten diejenigen, die die Leihfrist überzogen hatten, 2,50 Euro pro Tag und Medium nach Ablauf des Rückgabedatums berappen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.04.2004)