Rückgabedatums

  1. Die Datierung des Nichteinlösungsvermerks wird durch die Angabe des Rückgabedatums nicht ersetzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Nach der jetzt außer Kraft gesetzten Regelung mussten diejenigen, die die Leihfrist überzogen hatten, 2,50 Euro pro Tag und Medium nach Ablauf des Rückgabedatums berappen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.04.2004)