Rückkauf-Option

  1. In der Regel wird den Anlegern eine größere Nominalverzinsung angeboten, wenn die Rückkauf-Option nicht ausgeübt wird. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.04.2003)
  2. Die Länderkammer kann gegen die beschlossene Rückkauf-Option zwar noch Einspruch einlegen, der von der Koalition aber umgehend überstimmt werden kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)