Rückschein

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  1. Daß dieser Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht wird, versteht sich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich von allen Mietern unterschrieben werden; nur per Einschreiben mit Rückschein versenden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2003)
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