Rückstellungsgesetz

  1. Wenn kein früherer Eigentümer bekannt ist, geht man in Österreich nämlich beim Erwerb von Raubkunst kein Risiko ein, denn im dritten Rückstellungsgesetz wurde die Rückgabe von Gegenständen ausgeschlossen, die gutgläubig erworben wurden. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.04.2004)