Das Kontrollgremium muß dann über die Annahme des Rücktrittsangebotes von Hartz entscheiden.
( Quelle: Die Welt vom 11.07.2005)
Die Staatsanwaltschaft betonte nach Bekanntwerden des Rücktrittsangebotes von Hartz, dass gegenwärtig weder gegen diesen noch gegen Volkert ermittelt werde.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.07.2005)