Rücktrittsversicherung

  1. Man muß die Rücktrittsversicherung ja nicht unbedingt bei seinem Reiseveranstalter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Trotz Rücktrittsversicherung wurden mir die bezahlten Kosten nur unter Abzug von 20 Prozent zurückerstattet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Dem Reisebüro mangels Rücktrittsversicherung die Vorauszahlung in den Rachen werfen? ( Quelle: Junge Welt 1998)
  4. Am besten schließt jeder vor Reiseantritt eine Rücktrittsversicherung ab, hinzu kommt eine Gepäckversicherung für den Fall, dass Langfinger auflauern. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.05.2004)