Rückwirkungsverbot

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  1. Krenz beklagt vor allem, daß die deutsche Justiz gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen habe, das im Grundgesetz und der Konvention enthalten ist. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  2. Die Wissenschaft steht entgegen allen juristischen Entscheidungen auf dem Standpunkt, daß alle Verfahren gegen DDR-Hoheitsträger das Rückwirkungsverbot verletzen. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  3. Entschieden wandten sich die Mitglieder des Arbeitskreises dagegen, das Rückwirkungsverbot von Strafgesetzen aufzuheben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Einig weiß sich die Juristin zwar mit einer Reihe von Kollegen in ihrer Überzeugung, wonach die Verurteilung von DDR-Funktionären gegen das grundgesetzlich geschützte Rückwirkungsverbot verstößt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Was nicht Recht war und niemals sein konnte, darf deshalb auch nicht unter das Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes gestellt werden, wonach eine Tat nur bestraft werden kann, wenn eine Strafbarkeit schon vorher gesetzlich bestimmt worden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Die Kläger sind der Ansicht, ihre Verurteilung wegen der Mauer-Toten verstoße gegen das so genannte Rückwirkungsverbot. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Es ist höchste Zeit, daß das Verfassungsgericht zu einer Entscheidung kommt und die wichtige Grundsatzfrage klärt, ob die Strafverfolgung der früheren DDR-Militärs nicht generell gegen das Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes verstößt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Einer neuen politischen Entscheidung stünde auch nicht das rechtstaatliche Rückwirkungsverbot im Wege. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Sei es nun das Bürgerrecht, daß jeder Zugang zu allen öffentlichen Ämtern haben muß - eine frühere Tätigkeit als Feuerwehrmann der DDR- Staatssicherheit reicht aus, dem Betroffenen dieses Recht zu entziehen - oder das juristische Rückwirkungsverbot. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  10. Auch ist im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot problematisch, daß Art. 233 § 11 II EGBGB in seinen Rechtsvoraussetzungen auf den 16. 3. 1990 allein Bezug nimmt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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