RAF-

  1. KLAUS CROISSANT, ehemaliger RAF- Verteidiger, bleibt in Untersuchungshaft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Bei RAF- Mitgliedern wurde die politische Zielsetzung stets ignoriert. ( Quelle: TAZ 1997)
  3. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt vier RAF- Mitglieder wegen Überfalls auf die deutsche Botschaft in Stockholm zu lebenslangen Freiheitsstrafen. ( Quelle: )
  4. Was dann kommt, ist ein Beweisantrag: Der Altbundeskanzler Schmidt solle als Zeuge geladen werden, der werde bekunden können, daß ihn Erich Honecker bei einem Gespräch in den 80er Jahren "über die Resozialisierung von zehn RAF- Aussteigern informierte". ( Quelle: TAZ 1997)
  5. Vom Gründungskongreß der IG Medien im April 1989 wurde ein Antrag gestellt, in dem Bund und Länder aufgefordert wurden, "den RAF- Gefangenen schnellstens ein verhandlungsfähiges Angebot zu deren Forderung nach Zusammenlegung zu unterbreiten". ( Quelle: Junge Welt 2001)
  6. Die schon in früheren RAF- Verfahren angewandte Anklagekonstruktion geht davon aus, daß es innerhalb der RAF feste Absprachen gibt, sich in Festnahmesituationen den Weg freizuschießen. ( Quelle: TAZ 1994)