RAF-Aussteiger

  1. Nach der Wende in der DDR wurden die RAF-Aussteiger im Juni 1990 verhaftet und zum großen Teil zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. ( Quelle: Welt 1997)
  2. RAF-Aussteiger können sich somit weiterhin an das Bundesamt für Verfassungsschutz wenden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)