Nach der Wende in der DDR wurden die RAF-Aussteiger im Juni 1990 verhaftet und zum großen Teil zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
( Quelle: Welt 1997)
RAF-Aussteiger können sich somit weiterhin an das Bundesamt für Verfassungsschutz wenden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)