RAr

  1. Auch nach einer Arbeit, die nur sehr gering bezahlt wurde, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld - eine Aufwandsentschädigung reicht bereits (Bundessozialgericht, Az: 11 RAr 111/95). ( Quelle: BILD 1996)
  2. Dies hat kürzlich das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Aktenzeichen: 9b RAr 5/91). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Überstunden müssen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn die Arbeitszeit regelmäßig über der tariflichen Arbeitszeit liegt (Bundessozialgericht, Az: 11 RAr 41/96). ( Quelle: BILD 1997)
  4. Wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig seien, müßten sie sich einen Dolmetscher nehmen, entschied das Bundessozialgericht (Az: 11 RAr 89/96). ( Quelle: TAZ 1997)