Rahmenbetriebsvereinbarung

  1. Zwar existiert eine Rahmenbetriebsvereinbarung, wonach den Mitarbeitern bis 2006 nicht betriebsbedingt gekündigt werden darf, die Beschäftigten dafür aber Mobilität bei Versetzungen zeigen müssen. ( Quelle: Die Welt Online vom 03.11.2003)