Raneburger-Birkenstock

  1. Die Geschäftsführer Theodor Lieven und Gabriele Raneburger-Birkenstock geb. Raneburger haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)