Rangierdienstes

  1. Dabei hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Kl. während seines Rangierdienstes an diesem Nachmittag Alkohol getrunken habe. Der DL habe deshalb den Kl. in den Dienstraum gebeten, um einen Alco- Test durchzuführen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)