Die Kl. hat zu Recht darauf hingewiesen, daß damit die vom Gesetzgeber normierten und vom Richter selbst gesetzten Fristen nach §§ 275, 277 ZPO sowie die Präklusionsvorschrift des § 296 ZPO infolge der Raterteilung umgangen würden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)