Wer der Gemeinde Rechnungen präsentieren will, hat laut Bürgermeister Richter geringe Chancen: Schadensersatzpflichtig wäre die Gemeinde nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte.
( Quelle: Donaukurier vom 05.10.2005)
Die Finanzämter könnten sich dann in Verdachtsfällen vom Bauherrn Rechnungen präsentieren lassen, die die Legalität von Bauaufträgen nachweisen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2005)