Rechnungserläuterung

  1. Der zusätzliche Kostenanteil für Satz- und Reproduktionsarbeiten beträgt, wie die Rechnungserläuterung der nunmehr von der Kl. beauftragten Firma L zeigt, nicht einmal 1/5 der Kosten für die Lithoarbeiten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)