Rechte vorbehalten

  1. Dabei kann sich der Eigentümer bestimmte Rechte vorbehalten, etwa ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.05.2004)
  2. In nur geringem Umfang wollen sich die Regierungen dem Konzernmanagement gegenüber Rechte vorbehalten. ( Quelle: Welt 1998)