Rechtsanwaltschaft

  1. Auch die Zusammenarbeit einer Behörde mit der Rechtsanwaltschaft und dem Strafverteidigernotdienst sei optimiert worden. ( Quelle: Die Welt vom 08.04.2005)
  2. Einer Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Anwaltssenats des BGH im ehrengerichtlichen Verfahren über den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft bedarf es nicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)