In Deutschland ist die Errichtung eines Trusts nicht möglich, da es hier keine vergleichbare Rechtsfigur gibt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Weil das Volkseigentum als Rechtsfigur nicht übernommen werden sollte, war ein schneller Vollzug gefragt und nicht ein langwieriges, tatsächlich nicht vorhandene Kräfte erforderndes und daher unpraktisches Verfahren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)