Rechtspflegeentlastungsgesetz

  1. Nun aber, nachdem am 1. März das neue Rechtspflegeentlastungsgesetz in Kraft getreten ist, sei die Kammer nur noch mit zwei Berufsrichtern zusammengetreten, der sogenannte "gesetzliche Richter" mithin nicht komplett. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)