Rechtsprinzip

  1. Erwägungen des BAG, das im Hinblick auf Arbeitskämpfe in dem Gesichtspunkt einer allseitigen Solidarität der Arbeitnehmerschaft ein in bestimmten Grenzen zu verwertendes Rechtsprinzip sieht, können nicht auf Beamte übertragen werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Nun darf das Prinzip Menschenwürde seit der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als allgemein, als interkulturell anerkanntes Rechtsprinzip gelten. ( Quelle: Die Zeit (06/2001))