Rechtsstaatsprinzips

  1. Ziel müsse es sein, dass der Gesetzgeber Grundregelungen trifft und die Verwaltung auf dieser Grundlage und auf Basis des Rechtsstaatsprinzips entscheidet, so Heesen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.06.2005)
  2. Der Seiters-Entwurf stößt damit schnell an die Grenzen des änderungsfesten Rechtsstaatsprinzips." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)