Nicht der Verfassungsgesetzgeber kann dies leisten, er würde sich in Ökonomie verlieren, in Rechtstechnik oder in Kautschukformeln.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei der heutigen Gestaltung von Recht und Rechtstechnik bleibt nichts anderes übrig, als die Pflicht zu einer solchen kollektiv gerichteten Leistung in das Gewand einer individualrechtl. Verbindlichkeit zu kleiden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)