Rechtsvorschrift

  1. Verursachung von unzulässigem Lärm (Regelung gilt nur, wenn keine spezielle Rechtsvorschrift verletzt worden ist) 3 Euro. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.01.2002)
  2. "Das ist die Quadratur des Kreises, die sich Baubehörde und Bauherr ausgedacht haben, um die Rechtsvorschrift zu umgehen", vermuten sie. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.03.2005)
  3. Jede Rechtsvorschrift, die Rechtsfolgen an die Eigenschaft "Deutscher" knüpft, gilt künftig in gleicher Weise auch für diese Doppelstaater. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  4. Diese Rechtsvorschrift ist anzuwenden, da Rechtsanwälte mit Niederlassungs- bzw. Zweitbürogenehmigung auf dieser Rechtsgrundlage tätig sind. Für Rechtsweg und Rechtsmittel ist § 194 des Rechtsanwaltsgesetzes hinzuzuziehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)