Rechtswirkungen

  1. Tätigkeit können verschiedene Rechtswirkungen eintreten, je nachdem ob Die im Synallagma stehende primäre Hauptpflicht des Arbeitnehmers oder eine sekundäre Nebenpflicht verletzt worden ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Angesichts der unmittelbaren Rechtswirkungen, die die EG- Verordnungen in den Mitgliedstaaten entfalten, bedürfen diese nicht notwendigerweise eines administrativen Vollzugsaktes, um die Rechtssphäre des Gemeinschaftsbürgers umzugestalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)