Regionalpläne

  1. Da die Regionalpläne aber zehn bis 20 Jahre gelten sollen, "müssen auch Vorhaben mit einbezogen werden, die mittelfristig realisiert, beziehungsweise durch die Genehmigungsbehörden bereits positiv beschieden worden sind", heißt es in dem Brief weiter. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)